EmpCo-Richtlinie: Was die neue Green-Claims-Regel für B2B-Unternehmen bedeutet
Warum die Antwort weniger eindeutig ist, als der erste Blick vermuten lässt
Content-Marketing & B2B-Kommunikation | Lesedauer: ca. 9–11 Minuten
Ab dem 27. September 2026 gelten mit der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) schärfere Vorgaben für Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“. Viele B2B-Industrieunternehmen prüfen aktuell ihre Broschüren, Websites und Angebotskommunikation und fragen sich, ob sie ihre Green Claims künftig genauso ernst nehmen müssen wie klassische Konsumgütermarken. Die Antwort hängt von drei konkreten Punkten ab: wo Ihr Endkundschaft erreicht, wem Ihr zuliefert und wie Ihr im Employer Branding kommuniziert.
In diesem Artikel erfährst Du, ...
- wie Du einordnest, ob die EmpCo-Richtlinie Eure Kommunikation überhaupt betrifft.
- welche drei Konstellationen auch reine B2B-Unternehmen betreffen können.
- woran Du eine belegbare von einer unbelegten Umweltaussage unterscheidest.
- welche drei Schritte Eure Kommunikation robuster machen.
- wie Du aus vorhandener Substanz journalistische Formate und Thought-Leadership-Content entwickelst.
Inhalt
Was die EmpCo-Richtlinie für Eure Kommunikation ändert
Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die bestehende EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und soll besser vor irreführenden Umweltaussagen schützen. Formell richtet sie sich an Geschäftspraktiken gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; reine B2B-Geschäftsbeziehungen bleiben außerhalb des direkten Anwendungsbereichs.
Für die Kommunikation sind vor allem sogenannte Green Claims relevant – also freiwillige Umweltaussagen in Werbung und Produktkommunikation, die einen besonderen Umweltvorteil oder eine geringere Umweltbelastung behaupten.
Künftig unzulässig oder zumindest angreifbar sind:
- allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis, etwa „umweltfreundlich“ oder „energieeffizient“,
- selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem,
- Aussagen zur Umweltwirkung des gesamten Produkts, wenn nur einzelne Komponenten betroffen sind,
- Klimaneutralitäts-Claims, die allein auf Kompensationsmaßnahmen beruhen.
Anerkannte Umweltzeichen wie das EU Ecolabel oder der Blaue Engel sowie Systeme wie EMAS bilden dagegen eine belastbare Grundlage für solche Green Claims.
Für Euch als B2B-Unternehmen ist damit die Frage relevant, wie Ihr belegbare Aussagen von bloßen Schlagworten trennt – und in welchen Kommunikationskanälen EmpCo für Euch überhaupt eine Rolle spielt.
Wo EmpCo auch B2B-Unternehmen einholt
Die B2B-Freistellung gilt nur, solange Eure Kommunikation wirklich in geschlossenen Kanälen bleibt. Sobald Inhalte öffentlich zugänglich sind, greift für diesen Anteil ohnehin das allgemeine Irreführungsverbot nach UWG, unabhängig von EmpCo. Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Schritte wie Abmahnungen und Unterlassungsklagen und bei systematischen Verstößen auch Bußgelder; oft wiegt der Vertrauensverlust durch Greenwashing-Vorwürfe mindestens genauso schwer.
Drei Konstellationen sind in der Praxis am relevantesten:
Wenn Ihr auch Endkundinnen und -kunden ansprecht
Corporate-Websites, Social-Media-Kanäle oder Kampagnen, die ausdrücklich an private Käuferinnen und Käufer gerichtet sind, fallen für diesen Anteil in den EmpCo-Anwendungsbereich. Typisch ist eine Produktseite, die sich gleichzeitig an technische Einkäuferinnen und einen breiteren Nutzerkreis richtet – hier gelten für die verbraucherseitige Lesart die strengeren Anforderungen an Green Claims.
Wenn Ihr als Zulieferer für andere kommuniziert
Viele B2B-Unternehmen liefern Kennzahlen oder Umweltaussagen an Kundinnen und Kunden, die selbst gegenüber ihrer eigenen Endkundschaft werben. In dieser Lieferkette seid Ihr Teil der Beweiskette: Eure Angaben sollten so belastbar sein, dass sie als Grundlage für Green Claims taugen, ohne dass Eure Kundschaft fehlende Fakten nacharbeiten muss.
Wenn Employer Branding Umweltbezug hat
Die EmpCo‑Richtlinie greift ausdrücklich auch für den Werbeauftritt als Arbeitgeber (B2E). Aussagen wie „nachhaltiger Arbeitgeber“ oder „klimaneutrales Unternehmen“ sollten deshalb genauso präzise und belegbar sein wie klassische Produktwerbung – insbesondere in Stellenanzeigen, Karriereseiten oder Recruiting-Kampagnen
So macht Ihr Eure Green-Claims-Kommunikation robuster
- Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltschonend“ oder „energieeffizient“ ohne konkrete Zahl, Verfahren oder Umweltzeichen.
- Konkrete Aussagen mit Kennzahlen oder Verfahren, etwa zu CO₂-Reduktion, Recyclinganteilen oder Energiequellen.
- Verweise auf geprüfte Systeme, etwa Umweltzeichen, Zertifizierungen oder EMAS-Registrierungen.
- Sammelt alle aktuellen Umwelt- und Green-Claims-Aussagen aus Website, Broschüren, Angeboten, Präsentationen und Social Media an einem Ort.
- Prüft, ob für jede Aussage ein nachvollziehbarer Nachweis vorliegt – etwa ein Umweltzeichen, ein Zertifizierungssystem, eine belastbare Kennzahl oder ein dokumentiertes Verfahren – oder sich kurzfristig beschaffen lässt.
- Entwickelt aus Aussagen ohne Beleg Inhalte, die diese Lücke schließen: Case Studies, Projektstories, Kennzahlen-Formate.
Was die Green-Claims-Richtlinie für den EmpCo-Rahmen bedeutet
Geplant war, EmpCo durch eine Green-Claims-Richtlinie zu ergänzen, die wissenschaftliche Nachweispflichten für Umweltaussagen im Detail regelt. Diese Richtlinie ist vorerst ausgesetzt; ob und wann sie in Kraft tritt, ist unklar. Der verbindliche Rahmen für Green Claims bleibt trotzdem über EmpCo und das UWG bestehen – präzise und belegbare Aussagen sind also langfristig die sicherere Grundlage für Eure Kommunikation.
Für B2B-Unternehmen heißt das: Nachhaltigkeitskommunikation lohnt sich vor allem dann, wenn sie auf belastbaren Fakten, klaren Prozessen und nachvollziehbaren Kennzahlen beruht. Genau dort liegen die Themen, aus denen Ihr langfristig Inhalte und Formate entwickeln könnt.
Wie journalistische Formate Greenwashing-Risiken reduzieren
Reportagen und Prozess-Storys zeigen konkrete Projekte, Wege und Entscheidungen. So wird sichtbar, wie eine Umweltleistung entstanden ist – und nicht nur, dass es sie gibt.
Interviews und persönliche Statements machen Haltung greifbar, weil Verantwortliche ihre Entscheidungen erklären müssen, statt sie nur zu behaupten.
Case Studies verbinden Kennzahlen mit einem konkreten Szenario, das für Kundinnen und Kunden nachvollziehbar ist.
Genau diese Mischung aus Zahlen, Kontext und Geschichten liefert automatisch viele der Belege, die EmpCo verlangt: nachvollziehbare Daten, externe Referenzen, konkrete Situationen. Gleichzeitig funktioniert sie als Thought Leadership, weil sie Perspektiven und Erfahrungen zeigt, die über den Standard-„Wir sind nachhaltig“-Claim hinausgehen.
Wie Thought Leadership aus EmpCo-Pflichten einen Vorteil machtn
Der Edelman-LinkedIn B2B Thought Leadership Impact Report 2025 zeigt, dass starke Thought-Leadership-Inhalte 95 Prozent der sogenannten Hidden Buyer aufgeschlossener für Vertriebsansprache machen. Nachhaltigkeit und EmpCo gehören genau in diese Kategorie erklärungsbedürftiger Themen, weil viele Fachabteilungen Entscheidungen treffen müssen, ohne selbst Juristinnen und Juristen zu sein.
Wenn Ihr EmpCo als Anlass für Thought-Leadership-Content im B2B nutzt, entsteht Inhalt, der über Compliance hinausgeht. Ihr werdet zu einer Quelle, auf die Kundinnen und Kunden zurückgreifen, wenn sie sich selbst orientieren wollen – und genau das beeinflusst Kaufprozesse, die Eure Vertriebsteams nie direkt sehen.
Mini-Check: Lohnt sich für Euch ein genauerer Blick?
- Sprecht Ihr in Kampagnen oder auf der Website auch Endkundinnen und -kunden direkt an?
- Verwendet Ihr Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „energieeffizient“ in Werbematerial, ohne belastbare Kennzahlen, Verfahren oder anerkannte Nachweise dahinter?
- Liefert Ihr Umweltaussagen zu, die andere Unternehmen an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben?
- Nutzt Ihr Umweltbezüge im Employer Branding oder in Stellenanzeigen?
- Habt Ihr bereits belastbare Zahlen und Projekte, die bisher kaum erzählt werden?
Viele B2B-Unternehmen haben mehr belastbare Fakten, Projekte und Kennzahlen, als ihre aktuelle Kommunikation zeigt. Journalistische Formate wie Case Studies, Reportagen und Interviews machen diese Substanz sichtbar und liefern gleichzeitig die Belege, die EmpCo verlangt.
MINDING GAPS, die Agentur für Marketing und Kommunikation aus Karlsruhe, entwickelt diese Formate mit Euch – von der ersten Themenfindung bis zur Umsetzung, von der Reportage bis zum eigenständigen Nachhaltigkeitsmagazin.
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Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie für B2B-Unternehmen
Reine B2B-Geschäftsbeziehungen fallen nicht direkt unter EmpCo, wohl aber der Werbeauftritt als Arbeitgeber (B2E). Sobald Endkundinnen und -kunden, Zulieferketten mit Verbraucherbezug oder Employer Branding mit Umweltaussagen ins Spiel kommen, lohnt sich trotzdem ein genauer Blick auf Eure Kommunikation.
Klassische Nachhaltigkeitsberichte und CSRD-Berichte richten sich in der Regel nicht direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher und fallen deshalb meist nicht unter EmpCo. Sobald Inhalte daraus jedoch in Werbung, Website-Texten oder anderer Verbraucherkommunikation verwendet werden, kann EmpCo relevant werden.
Die EmpCo-Richtlinie wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und in Deutschland am 19. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt umgesetzt. Die neuen Regeln sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden, eine längere Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
EmpCo verbietet irreführende und unbelegte Umweltaussagen; die separate Green-Claims-Richtlinie sollte definieren, wie solche Aussagen wissenschaftlich zu belegen sind. Diese Richtlinie ist derzeit ausgesetzt, EmpCo gilt davon unabhängig ab September 2026.
Verstöße gegen EmpCo werden in Deutschland über das UWG sanktioniert. Typisch sind zunächst Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber oder Verbände; bei systematischen Verstößen mit EU-Bezug können zusätzlich Bußgelder verhängt werden. Oft wiegt der Vertrauensverlust schwerer, wenn eine Aussage öffentlich als Greenwashing eingestuft wird.
Kurz zusammengefasst
Das nimmst Du mit
EmpCo richtet sich formell an B2C, schließt aber den Werbeauftritt als Arbeitgeber ein. Reine B2B-Geschäftsbeziehungen bleiben außerhalb des direkten Anwendungsbereichs, B2E-Kommunikation ausdrücklich nicht.
Drei Konstellationen machen EmpCo trotzdem relevant. Endkundenkontakt, Zulieferbeziehungen an verbrauchernahe Kundschaft und Employer Branding mit Umweltbezug sind die Haupthebel für B2B-Unternehmen.
Anerkannte Nachweise sind klar benannt. Umweltzeichen wie EU Ecolabel und Blauer Engel sowie Systeme wie EMAS machen Green Claims belastbar, pauschale Begriffe ohne solchen Nachweis werden riskant.
Drei Schritte machen Eure Kommunikation robuster. Sammeln, prüfen und Lücken als Ausgangspunkt für bessere Geschichten nutzen, statt Claims nur zu streichen.
Journalistische Formate entschärfen EmpCo-Druck. Reportagen, Interviews und Case Studies liefern Belege und Haltung, statt nur Schlagworte zu behaupten.
Thought Leadership macht aus Pflichten einen Vorteil. Wenn Du EmpCo zum Ausgangspunkt für B2B-Thought-Leadership-Content machst, wirst Du zur Quelle, die andere für eigene Entscheidungen nutzen.
Für wen dieser Artikel gedacht ist
Dieser Artikel richtet sich an Nachhaltigkeits- und Kommunikationsverantwortliche sowie Geschäftsführungen in B2B-Industrieunternehmen, die einordnen wollen, ob und wie die EmpCo-Richtlinie ihre Kommunikation ab September 2026 betrifft. Er ist besonders relevant für Unternehmen in der Region rund um Karlsruhe, etwa in Pforzheim, Mannheim, Heidelberg, Landau und Speyer, die ihre bestehende Nachhaltigkeitsarbeit glaubwürdiger sichtbar machen wollen, statt nur Claims anzupassen. MINDING GAPS, die Agentur für Marketing und Kommunikation aus Karlsruhe, begleitet diese Unternehmen als Lösungspartner dabei, aus vorhandener Substanz journalistische Formate und Thought-Leadership-Content zu entwickeln.
Dieser Beitrag dient der kommunikativen Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die EmpCo-Richtlinie Eure spezifische Situation betrifft, sollte im Zweifel mit Eurer Rechtsabteilung oder einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei abgestimmt werden.
Autor: Tobias Vasen | Mitgründer von MINDING GAPS, der Agentur für Marketing und Kommunikation aus Karlsruhe | Spezialisiert auf strukturierte Unternehmenskommunikation mit journalistischer DNA | Veröffentlicht: August 2026 | Letzte Aktualisierung: August 2026