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Barrierefreie Texte

Am 28. Juni 2025 tritt das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft!

Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für die meisten privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit. Denn ab Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das bietet für Unternehmen enormes Potenzial. Schließlich erreichen sie so eine relevante Zielgruppe deutlich besser als bisher: Menschen mit Behinderung repräsentierten in der EU eine Kaufkraft von 2,3 Billionen Euro pro Jahr. Aber gibt noch viele weitere Gründe, Inhalte in der B2B-, B2C und internen Kommunikation barrierefrei zu gestalten.

Wir unterstützen Dein Unternehmen dabei, Barrierefreiheit strategisch und textlich umzusetzen.

Was verlangt das BFSG?

Wie immer gilt, Gesetze sind kompliziert. Kompakt zusammengefasst, gilt: Betroffene Waren und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Diese Dienstleistungen müssen barrierefrei sein

Wie wird das BFSG praktisch umgesetzt?

Die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) definieren vier Prinzipien, die vor dem Hintergrund des BFSG barrierefreie Inhalte sicherstellen sollen:

Wahrnehmbar

Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Sinne zugänglich sind, z. B. durch Alternativen für Texte, Bilder oder Videos, die visuelle oder auditive Informationen auch anders vermitteln.

Bedienbar

Nutzer müssen alle Funktionen und Navigationen der Website einfach bedienen können, unabhängig von ihren Fähigkeiten, z. B. durch Tastatursteuerung oder ausreichend Zeit zur Interaktion.

Verständlich

Inhalte und Funktionen müssen klar und intuitiv gestaltet sein, damit sie von allen Nutzern leicht verstanden und genutzt werden können, z. B. durch einfache Sprache oder konsistente Navigation.

Robust

Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein, damit sie von möglichst vielen Nutzern, einschließlich solcher mit assistiven Technologien, zuverlässig verwendet werden können.

Was bedeutet das BFSG aus textlicher Sicht?

Und was ist mit B2B-Content?

Im B2B gibt es zwar noch keine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreien Texten – dafür aber jede Menge Argumente, sie trotzdem einzusetzen:

Weitere Gründe