Barrierefreie Texte
Am 28. Juni 2025 tritt das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft!
Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für die meisten privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit. Denn ab Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das bietet für Unternehmen enormes Potenzial. Schließlich erreichen sie so eine relevante Zielgruppe deutlich besser als bisher: Menschen mit Behinderung repräsentierten in der EU eine Kaufkraft von 2,3 Billionen Euro pro Jahr. Aber gibt noch viele weitere Gründe, Inhalte in der B2B-, B2C und internen Kommunikation barrierefrei zu gestalten.
Wir unterstützen Dein Unternehmen dabei, Barrierefreiheit strategisch und textlich umzusetzen.
Was verlangt das BFSG?
Wie immer gilt, Gesetze sind kompliziert. Kompakt zusammengefasst, gilt: Betroffene Waren und Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Diese Dienstleistungen müssen barrierefrei sein
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Das heißt, Webshops und Apps sind auf jeden Fall betroffen
- Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
- Elemente der Personenbeförderungsdienste wie beispielsweise Webseiten, Apps oder elektronische Ticketdienste
- Bankdienstleistungen
- E-Book-Software
- etc.
Wie wird das BFSG praktisch umgesetzt?
Die WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) definieren vier Prinzipien, die vor dem Hintergrund des BFSG barrierefreie Inhalte sicherstellen sollen:
Wahrnehmbar
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Sinne zugänglich sind, z. B. durch Alternativen für Texte, Bilder oder Videos, die visuelle oder auditive Informationen auch anders vermitteln.
Bedienbar
Nutzer müssen alle Funktionen und Navigationen der Website einfach bedienen können, unabhängig von ihren Fähigkeiten, z. B. durch Tastatursteuerung oder ausreichend Zeit zur Interaktion.
Verständlich
Inhalte und Funktionen müssen klar und intuitiv gestaltet sein, damit sie von allen Nutzern leicht verstanden und genutzt werden können, z. B. durch einfache Sprache oder konsistente Navigation.
Robust
Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein, damit sie von möglichst vielen Nutzern, einschließlich solcher mit assistiven Technologien, zuverlässig verwendet werden können.
Was bedeutet das BFSG aus textlicher Sicht?
- Texte in Leichter Sprache für Behördenwebsites
- Barrierefreie Texte für B2C-Websites
Und was ist mit B2B-Content?
Im B2B gibt es zwar noch keine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreien Texten – dafür aber jede Menge Argumente, sie trotzdem einzusetzen:
- Positive Markenwahrnehmung
- Bessere Zugänglichkeit
- Erhöhte Kundenbindung
- Interne Kommunikation: Inhalte werden für alle verständlich